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Aufbau der Verwaltungsgerichtsbarkeit

Die Verwaltungsgerichtsbarkeit umfasst drei Instanzen: Die erstinstanzlichen Verwaltungsgerichte, die Oberverwaltungsgerichte als zweite Instanz und als höchste Instanz das Bundesverwaltungsgericht. Für einige besonders bedeutsame und schwierige Verfahren ist das Oberverwaltungsgericht oder sogar das Bundesverwaltungsgericht die erste Instanz.