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100 Jahre Verwaltungsgerichtsbarkeit in Bremen

Das große Jubiläum wurde mit einem Festakt und einem Jubiläumsband gefeiert

Titelbild des Jubiläumsbandes

Im Jahr 1924 führte die Freie Hansestadt Bremen eine eigenständige Verwaltungsgerichtsbarkeit zum Schutz des Einzelnen gegen Anordnungen und Verfügungen der Verwaltungsbehörden ein.

100 Jahre später wurde dieses ganz besondere Jubiläum am 29. August 2024 mit einem Festakt und einem Jubiläumsband gewürdigt. Zahlreiche Gäste aus der gesamten Bundesrepublik und alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren der Einladung des Präsidenten des Senats der Freien Hansestadt Bremen, Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte, und der Senatorin für Justiz und Verfassung, Dr. Claudia Schilling, gefolgt, um in der Oberen Rathaushalle die Anfänge, Herausforderungen und die Zukunft der Bremer Verwaltungsgerichtsbarkeit zu feiern. Musikalisch begleitet wurde das Jubiläum vom Streichquartett des Philharmonischen Orchesters Bremerhaven.

Jubiläumsband

Unser übersichtlicher Jubiläumsband (pdf, 9.7 MB), in dem wir 100 Jahre Verwaltungsgerichtsbarkeit auf 100 Seiten mit bedeutsamen Fallerzählungen, historischen Einordnungen und weiteren Hintergrundinformationen aufgearbeitet haben, steht für Sie zum freien Download zur Verfügung.

Wir wünschen Ihnen viel Freude bei der Lektüre.

Grußworte und Festvortrag

Mit der Begrüßungsrede des Bürgermeisters Dr. Andreas Bovenschulte wurde der Festakt eröffnet. Neben den Glückwünschen und dem Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für ihr Engagement bekräftigte er vor allem, dass die Verwaltungsgerichtsbarkeit im freiheitlich demokratischen Rechtsstaat Deutschland ein elementarer Bestandteil ist. Dient sie doch dem Schutz von Bürgerinnen und Bürgern und nimmt die zentralen Aufgaben des Rechtsschutzes, der Kontrolle der Verwaltung, der Sicherung der Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung des Gleichgewichts zwischen Staat sowie Bürgerinnen und Bürgern wahr.

Die Senatorin für Justiz und Verfassung Dr. Claudia Schilling würdigte die Verwaltungsgerichtsbarkeit als solche und insbesondere ihre Mitarbeitenden einschließlich ihrer ehrenamtlichen Richterinnen und Richter als unabdingbar. Sie erinnerte daran, dass heute, vielleicht mehr denn je, Rechtsstreitigkeiten zwischen Bürgerinnen und Bürgern und der Verwaltung durch Verwaltungsgerichte nachvollziehbar geklärt werden müssen. Gerade in Zeiten, in denen der demokratische Rechtsstaat verstärkt in Frage gestellt wird und viele Menschen mehrere Stunden virtuell unterwegs sind, werden die Rechtsprechung und ihre Sinnhaftigkeit so an einem ganz wichtigen und realen Ort erlebt.

Der Präsident des Oberverwaltungsgerichts Prof. Peter Sperlich betrachtete in seinem Grußwort die Geschichte der bremischen Verwaltungsgerichtsbarkeit im Wandel der Zeit. Er hob hervor, dass sich eine Institution mit einer hundertjährigen Geschichte dabei immer auch die Frage stellen lassen muss, welche Rolle sie in der dunkelsten Zeit der deutschen Geschichte eingenommen hat. Trotz der personellen Kontinuitäten nach 1945, die bis in die 1970er Jahre reichten, betonte er die wichtige Rolle der Verwaltungsgerichtsbarkeit in der neuen Bundesrepublik für den demokratischen Rechtsstaat. Er strich hervor, dass sich die Anzahl der Verfahren sowie die Arbeitsschwerpunkte im Laufe des Bestehens der Verwaltungsgerichtsbarkeit kontinuierlich gewandelt haben und somit Spiegelbild spezifischer gesellschaftlicher, politischer und historischer Entwicklungen sind. Die Kernzuständigkeit der Verwaltungsgerichtsbarkeit ist die Aufarbeitung grundlegender gesellschaftspolitischer Konflikte und ist damit bedeutend für den demokratischen Rechtsstaat.

Jan Büsing, Präsident der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Bremen, betonte in seiner Rede neben der zentralen, existenziellen Bedeutung der Verwaltungsgerichtsbarkeit für das Rechtssystem, die rechtssuchenden Bürgerinnen und Bürger und die Anwaltschaft vor allem den Wunsch nach einer modernen und effektiven Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Die Festrede hielt der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts Prof. Dr. Andreas Korbmacher. Er wendete sich in seinem Festvortrag dem Beitrag der Verwaltungsgerichtsbarkeit zur Effektuierung der Grundrechte zu und verknüpfte das 100-jährige Jubiläum der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Bremen mit dem 75-jährigem Jubiläum des Grundgesetzes. Er verwies darauf, dass das 1949 verabschiedete Grundgesetz eine Reaktion auf die NS-Verbrechen darstellte. Es erwies sich als eine wirksame Verfassung, die insbesondere die Verwaltungsgerichtsbarkeit stärkte, um die verfassungsrechtlichen Garantien für den Einzelnen durchzusetzen. Er stellte umfassend heraus, dass die Fachgerichte die Wirkkraft des Grundgesetzes verstärken, indem sie zeitlich als erste Instanz sowie rein zahlenmäßig die Hauptlast zur Durchsetzung der Grundrechte verantworten. Verwaltungsgerichte liefern die notwendige Grundlage für die spätere verfassungsrechtliche Kontrolle durch das Bundesverfassungsgericht. Dieses System der Zusammenarbeit zwischen den Verwaltungsgerichten und dem Bundesverfassungsgericht ermöglicht eine tiefgehende und differenzierte Auslegung der Grundrechte und stärkt die Effektivität der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung. Abschließend hob er die in der Justiz tätigen Menschen hervor, die Rechtsprechung möglich machen, welche den Anforderungen des Rechtsstaates gerecht wird.

Dateien:
Begrüßung durch den Präsidenten des Senats der Freien Hansestadt Bremen Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte (pdf, 67.8 KB)
Grußwort der Senatorin für Justiz und Verfassung Frau Dr. Schilling (pdf, 187.7 KB)
Grußwort des Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts Bremen Prof. Sperlich (pdf, 328.2 KB)
Grußwort des Präsidenten der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Bremen Herrn Büsing (pdf, 120.1 KB)
Festvortrag des Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts Prof. Dr. Korbmacher (pdf, 124.1 KB)