Das Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen ist örtlich zuständig für das Gebiet des Landes Bremen. Sachlich zuständig ist das Gericht für Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Bremen. Als erstinstanzliches Gericht entscheidet das Oberverwaltungsgericht in einer Reihe gesetzlich bestimmter Fälle; dies sind insbesondere Streitigkeiten, die technische Großvorhaben betreffen. Außerdem entscheidet das Oberverwaltungsgericht als Normenkontrollgericht über die Gültigkeit bestimmter landesrechtlicher Vorschriften, die im Rang unter dem Landesgesetz (Verordnungen und Satzungen) stehen.