Leitsatz
1. Eine Genehmigung einer privaten sechsjährigen Grundschule kommt nicht in Betracht, wenn der Landesgesetzgeber ausnahmslos eine vierjährige Grundschule vorgesehen hat.
2. Zu den Voraussetzungen, unter denen ein besonderes pädagogisches Interesse für die Zulassung einer privaten Grundschule (hier: Freie Schule Bremen) angenommen werden kann.