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Ausgeschlossenes Fraktionsmitglied darf weiter an Fraktionssitzungen teilnehmen
14.08.2012 - Ausgeschlossenes Fraktionsmitglied darf weiter an Fraktionssitzungen teilnehmen
Datum der Entscheidung
14.08.2012
Aktenzeichen
1 B 98/12
Normen
GeschO der CDU-Fraktion § 8 Abs 3
Rechtsgebiet
Kommunalrecht
Schlagworte
Anhörung
Fraktionsausschluss
Unzumutbarkeit
Titel der Entscheidung
Ausgeschlossenes Fraktionsmitglied darf weiter an Fraktionssitzungen teilnehmen (pdf, 28.9 KB)
Leitsatz
Zu den Voraussetzungen für den Fraktionsausschluss eines Mitgliedes der Stadtverordnetenversammlung.
Außenansicht ehemaliges Polizeihaus ·
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