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Änderungsplanung für das Gewerbegebiet "Funkschneise" kann fortgeführt werden
09.01.2013 - Änderungsplanung für das Gewerbegebiet "Funkschneise" kann fortgeführt werden
Datum der Entscheidung
09.01.2013
Aktenzeichen
1 B 258/12
Normen
4. BImSchV
BauGB § 14 Abs 1
BauGB § 16 Abs 2
BauNVO § 1 Abs 4
BauNVO § 1 Abs 9
BauNVO § 15 Abs 3
BauNVO § 8
BImSchG § 13
Rechtsgebiet
Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht
Schlagworte
Gewerbegebiet
Verändergungssperre
Verhinderungsplanung
Titel der Entscheidung
Änderungsplanung für das Gewerbegebiet "Funkschneise" kann fortgeführt werden (pdf, 35.5 KB)
Leitsatz
Der Gemeinde ist es nicht verwehrt, eine Änderungsplanung, die auf eine Einschränkung der gewerblichen Nutzung in einem Gewerbegebiet abzielt, mit einer Veränderungssperre abzusichern.
Außenansicht ehemaliges Polizeihaus ·
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