Leitsatz
1. Zum Anspruch auf pflichtgemäße Entscheidung über einen Antrag auf Einsicht in Wahlunterlagen (Landtagswahl).
2. Weist der Antragsteller ein berechtigtes Interesse nach, erstreckt sich sein Anspruch auf Einsicht in die Wahlunterlagen auch auf die Stimmzettel (Fortführung von OVG Bremen, Beschluss vom 24.08.2011 - 1 B 198/11, NordÖR 2011, 509).