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01.12.2015 - Unterlassung und Widerruf von Äußerungen eines Senators

Datum der Entscheidung
01.12.2015
Aktenzeichen
1 B 95/15
Normen
BremLV Art 59 Abs 1
GG Art 4 Abs 1
GG Art 4 Abs 2
GG Art 5 Abs 1
Rechtsgebiet
Sonstiges
Schlagworte
Salafismus
Unterlassungsanspruch
Verfahrensrüge im vorläufigen Rechtsschutzverfahren
Leitsatz
Zum Verhältnis zwischen der Informationstätigkeit eines Mitglieds der Landesregierung und dem Anspruch einer Religionsgemeinschaft auf staatliche Zurückhaltung und Neutralität (hier: Anspruch eines Moscheevereins gegen den Senator für Inneres auf Unterlassung der Bezeichnung als "salafistisch" sowie auf Unterlassung weiterer Äußerungen verneint).