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21.07.2006 - Dringender persönlicher Grund i. S. v. § 25 Abs. 4 AufenthG; Schulbesuch

Datum der Entscheidung
21.07.2006
Aktenzeichen
1 B 106/06
Normen
AufenthG § 25 Abs 4
Rechtsgebiet
Ausländerrecht
Schlagworte
Ausbildungsende
Dringender persönlicher Grund
Schulbesuch
Leitsatz
Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen wegen des bevorstehenden Abschlusses einer Schul- oder Berufsausbildung ein dringender persönlicher Grund i. S. v. § 25 Abs. 4 Satz 1 AufenthG angenommen werden kann (im Anschluss an OVG Bremen, Beschluss vom 14.07.2005 - 1 B 176/05).