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04.09.2017 - Schulzuweisung Oberschule Am Barkhof

Datum der Entscheidung
04.09.2017
Aktenzeichen
1 B 157/17
Normen
AufnahmeVO § 10 Abs 2
AufnahmeVO § 10 Abs 4
AufnahmeVO § 10 Abs 6
Rechtsgebiet
Schulrecht
Schlagworte
Geschwisterkindregelung
Härtefall
Härtefallregelung
Loschance
Losverfahren
Oberschule Am Barkhof
zugeordnete Grundschulen
Leitsatz
1. Zum Aufnahmeverfahren in Schulen der Sekundarstufe I in der Stadtgemeinde Bremen (hier: Oberschule Am Barkhof)

2. Ein Antragsteller kann aus der zu Unrecht erfolgten Anerkennung eines Härtefalles keinen Aufnahmeanspruch herleiten, wenn sich dieser Verfahrensfehler auf seine Chancen, im Aufnahmeverfahren berücksichtigt zu werden, gar nicht ausgewirkt hat.