Datum der Entscheidung
25.09.2017
Normen
JAPG § 24
JAPG § 24 a. F.
Rechtsgebiet
Recht der Justizprüfungen einschließlich Rechtspflegerprüfungen
Schlagworte
amtsärztliches Zeugnis
juristische Staatsprüfung
Krankheit
Offensichtlichkeit
Prüfungsunterbrechung
Unterbrechung
Leitsatz
Unterbrechung der Prüfung gem. § 24 BremJAPG 2001, Anforderungen an die Offensichtlichkeit der Prüfungsunfähigkeit, Notwendigkeit des unverzüglichen Nachweises durch amtsärztliches Zeugnis.