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Ausschluss von Kfz-Betrieben und Tankstellen ("autoaffinen Nutzungen") in einem Bebauungsplan
02.12.2014 - Ausschluss von Kfz-Betrieben und Tankstellen ("autoaffinen Nutzungen") in einem Bebauungsplan
Datum der Entscheidung
02.12.2014
Aktenzeichen
1 D 189/12
Normen
BauGB § 1 Abs 3
BauNVO § 1 Abs 9
Rechtsgebiet
Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht
Schlagworte
autoaffine Handels- und Dienstleistungsbetriebe
Kfz-Betrieb
Kfz-Handel
Negativplanung
Tankstelle
Titel der Entscheidung
Ausschluss von Kfz-Betrieben und Tankstellen ("autoaffinen Nutzungen") in einem Bebauungsplan (pdf, 83.2 KB)
Leitsatz
1. Zur Frage, wann eine unzulässige Negativplanung vorliegt.
2. Zur Zulässigkeit von Differenzierungen nach § 1 Abs. 9 BauNVO (Ausschluss von "autoaffinen Nutzungen").
Außenansicht ehemaliges Polizeihaus ·
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