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08.04.2013 - Einhaltung der bauordnungsrechtlichen Abstandsflächen

Datum der Entscheidung
08.04.2013
Aktenzeichen
1 B 303/12
Normen
BremLBO 2009 § 6 Abs 5
BremLBO 2009 § 67 Abs 1
Rechtsgebiet
Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht
Schlagworte
Abstandsflächen
Abweichungsentscheidung
Leitsatz
Zur Frage, wann eine Unterschreitung der bauordnungsrechtlich festgelegten Abstandsflächen im Einzelfall zugelassen werden kann.