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25.06.2014 - Unerlaubte Einreise; Verteilung auf die Bundesländer; Vollziehbarkeit der Vorspracheverpflichtung

Datum der Entscheidung
25.06.2014
Aktenzeichen
1 B 30/14
Normen
AufenthG § 15a Abs 2
AufenthG § 15a Abs 4
Rechtsgebiet
Ausländerrecht
Schlagworte
Unerlaubte Einreise
Vorspracheverpflichtung
Verteilungsanordnung
Leitsatz
Die Verteilungsentscheidung nach § 15a Abs. 4 Satz 1 AufenthG darf erst vollzogen werden, wenn die - mit der Vorspracheverpflichtung zwingend verbundene - (Vor-)Entscheidung der Ausländerbehörde darüber, dass einer Verteilung entgegenstehende zwingende Gründe nicht vorliegen, vollziehbar ist.