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05.07.2011 - Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen für in Deutschland aufgewachsene Ausländerin

Datum der Entscheidung
05.07.2011
Aktenzeichen
1 A 184/10
Normen
EMRK Art 8
AufenthG § 25 Abs 5
Rechtsgebiet
Ausländerrecht
Schlagworte
Aufenthaltserlaubnis
humanitäre Gründe
Verwurzelung
Leitsatz
Zu den Voraussetzungen der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen nach § 25 Abs. 5 AufenthG wegen eines durch Art. 8 EMRK (Recht auf Achtung des Privatlebens) begründeten Ausreisehindernisses.