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23.04.2010 - Nachträgliche Befristung einer Aufenthaltserlaubnis; Anordnung der sofortigen Vollziehung

Datum der Entscheidung
23.04.2010
Aktenzeichen
1 B 44/10
Normen
AufenthG § 7 Abs 2 Satz 2
Rechtsgebiet
Ausländerrecht
Schlagworte
Aufenthaltserlaubnis
Befristung
sofortige Vollziehung
Leitsatz
Für die Anordnung der sofortigen Vollziehung der nachträglichen Befristung einer Aufenthaltserlaubnis muss mit Rücksicht auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit stets ein besonderes Vollziehungsinteresse gegeben sein.