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13.08.2009 - Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Ehegattennachzugs; Sicherung des Lebensunterhalts

Datum der Entscheidung
13.08.2009
Aktenzeichen
1 S 229/09
Normen
AufenthG § 2 Abs 3
AufenthG § 5 Abs 1 Nr 1
AufenthG § 28 Abs 2
Rechtsgebiet
Ausländerrecht
Schlagworte
Aufenthaltserlaubnis
Ehegattennachzug
Lebensunterhalt
Leitsatz
Für die Frage, ob der Lebensunterhalt eines mit einer deutschen Staatsangehörigen verheirateten Ausländers gesichert ist, sind Leistungen nach dem BAföG an die deutsche Ehefrau als Haushaltseinkommen zu berücksichtigen, wenn sie auch ohne die eheliche Lebensgemeinschaft beansprucht werden könnten.