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08.05.2018 - Nachbarwiderspruch, Schwachhauser Heerstraße

Datum der Entscheidung
08.05.2018
Aktenzeichen
1 B 18/18
Normen
BauGB § 12
BauGB § 31 Abs 2
BauGB § 34
Rechtsgebiet
Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht
Schlagworte
Abstandsflächen
Einblicksmöglichkeiten
Erdrückende Wirkung
Gebot der Rücksichtnahme
Maß der baulichen Nutzung
Nachbarschutz im Baurecht
Vorhabenbezogener Bebauungsplan
Leitsatz
1. Zur Unwirksamkeit eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans, der durch Festsetzung eines Baugebiets nach der BauNVO eine bauliche Nutzung allgemein festsetzt.

2. Wer sein eigenes Grundstück formell und materiell illegal nutzt, kann für diese Nutzung keine Rücksichtnahme verlangen. Ob die Bauaufsichtsbehörde die illegale Nutzung duldet, ist für das Gebot der Rücksichtnahme nicht erheblich.