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10.09.2018 - Unterbindung von Auskünften an Medien

Datum der Entscheidung
10.09.2018
Aktenzeichen
2 B 213/18
Normen
BBG § 78
GG Art 2 Abs 1 iVm Art 1 Abs 1
GG Art 33 Abs 5
VwGO § 123
VwGO § 146
Rechtsgebiet
Recht der Bundesbeamten
Schlagworte
allgemeines Persönlichkeitsrecht
Fürsorgepflicht
öffentliche Äußerung
privilegierte Quelle
Tatsachenbehauptung
Unterlassungsanspruch
Werturteil
Leitsatz
Mit der öffentlichen Behauptung, ein Beamter habe "bewusst gesetzliche Regelungen und interne Dienstvorschriften missachtet", verletzt der Dienstherr den Beamten in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht aus Artikel 2 Abs. 1 i.V.m. Artikel 1 Abs. 1 GG und verstößt gegen die ihm obliegende Fürsorgepflicht, wenn die Frage, ob der Beamte strafrechtlich bzw. disziplinarrechtlich relevante Verstöße begangen hat, noch Gegenstand staatsanwaltschaftlicher bzw. disziplinarischer Ermittlungen ist und deshalb noch nicht als geklärt angesehen werden kann.