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16.01.2019 - Entfernung aus dem Beamtenverhältnis

Datum der Entscheidung
16.01.2019
Aktenzeichen
4 LD 215/18
Normen
BeamtStG § 34 S 3
BeamtStG § 47 Abs 1
BremDG § 13 Abs 2 S 1
BremDG § 56
BremDG § 63 Abs 1
StGB § 2 Abs 3
Rechtsgebiet
Disziplinarrecht
Schlagworte
Bindungswirkung
Entfernung aus dem Beamtenverhältnis
Hehlerei
Lösung
Lösungsbeschluss
Leitsatz
Ein Polizeibeamter, der sich wegen gewerbsmäßig begangener Hehlerei in sechs Einzelfällen über einen Tatzeitraum von zwei Jahren strafbar gemacht hat, ist aus dem Beamtenverhältnis zu entfernen.