Leitsatz
Zu den Anforderungen an den im Rahmen der Auswahlentscheidung vorzunehmenden Leistungsvergleich zwischen Bewerbern unterschiedlicher Statusämter.
Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Ausblendung eines Bewährungsvorsprungs findet keine Anwendung, wenn nach der Übertragung eines Dienstpostens im Falle der Bewährung das statusrechtliche Amt ohne weitere Auswahlentscheidung vergeben werden soll.