Datum der Entscheidung
15.01.2020
Normen
GG Art 12 Abs 1
GG Art 3 Abs 1
HochschulvergabeVO § 20e
HochschulvergabeVO § 20e Satz 3
HochschulvergabeVO § 20k
HochschulvergabeVO § 3a Abs 9
StudienplatzvergabeVO § 40 Abs 1
VwVfG § 22
Rechtsgebiet
Hochschulrecht (ohne NC-Verfahren) einschließlich hochschulrechtliche Abgaben
Schlagworte
außerkapazitärer Zulassungsantrag
ex nunc
ex tunc
innerkapazitärer Zulassungsantrag
Kapazitätserschöpfungsgebot
Kapazitätsrechtsstreit
Rücknahme Antrag
Leitsatz
Die gesetzlich fingierte Rücknahme eines Antrags auf Zulassung in einen Studiengang bei Annahme eines Zulassungsangebots für einen anderen Studiengang ist mit höherrangigem Recht vereinbar, wenn sie nicht rückwirkend eintritt und damit nicht die Unzulässigkeit eines Antrags auf Zulassung außerhalb der festgesetzten Kapazität bewirkt.