Datum der Entscheidung
15.09.2020
Rechtsgebiet
Bestattungs- und Friedhofsrecht
Schlagworte
Friedhofsordnung, Grabnachbar, Grabnutzungsrecht, Klagebefugnis
Nachbargrab
Nutzungsrecht an einer Grabstätte
Rechtsfolgenirrtum
subjektives öffentliches Recht
Wahlgrabstätte
Leitsatz
1. Die Vorschriften einer Friedhofsordnung zur Gestaltung und Pflege von Wahlgräbern durch Nutzungsberechtigte begründen grundsätzlich keine subjektiv-öffentlichen Rechte eines Nutzungsberechtigten des Nachbargrabes.
2. Das Grabnutzungsrecht vermittelt ein subjektiv-öffentliches Recht auf ein Einschreiten der Friedhofsverwaltung gegen den Nutzungsberechtigten des Nach-bargrabes nur, soweit die Ausübung der mit dem Grabnutzungsrecht verbundenen Rechte unmöglich gemacht oder unzumutbar erschwert wird. In Bezug auf die Größe der Wahlgrabstätte ist dies grundsätzlich erst bei einem Unterschreiten der in der Friedhofsordnung bestimmten Regelgrößen für die jeweilige Grabstätte der Fall.