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26.11.2020 - Aufenthaltsrecht aus Art. 20 AEUV; Abänderungsverfahren nach § 80 Abs. 7 VwGO

Datum der Entscheidung
26.11.2020
Aktenzeichen
2 B 216/20
Normen
AEUV Art 20
EMRK Art 8
EUGrCh Art 24 Abs 2
EUGrCh Art 24 Abs 3
EUGrCh Art 7
GG Art 6
UN-KRK Art 18
UN-KRK Art 3
VwGO § 123
VwGO § 80 Abs 5
VwGO § 80 Abs 7
VwGO § 80 Abs 7 S 2
Rechtsgebiet
Ausländerrecht
Schlagworte
Abänderungsantrag
Abhängigkeitsverhältnis
Abschiebungsandrohung
Abschiebungshindernis
Attest
Drogendelikt
Duldung
Kindeswohl
Suizidgefahr
Unionsbürger
Leitsatz
1. Zum Maßstab bei Anträgen auf Abänderung einer Entscheidung im einstweiligen Rechtsschutz nach § 80 Abs. 7 VwGO.

2. Zum Abhängigkeitsverhältnis zwischen drittstaatsangehörigem Vater und deutscher Tochter, das für ein Aufenthaltsrecht aus Art. 20 AEUV erforderlich ist, sowie zur Rechtfertigung von Eingriffen in ein solches Aufenthaltsrecht aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (hier: Heroinhandel).

3. Neue ärztliche Atteste als "veränderte Umstände" i.S.d. § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO.