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23.11.2020 - Verteilung nach § 15 a AufenthG; Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Vaterschaftsanerkennung; Prüfung im Verteilungsverfahren; Vollstreckungshindernis

Datum der Entscheidung
23.11.2020
Aktenzeichen
2 B 250/20
Normen
AufenthG § 15a
BGB § 1592
BGB § 1594
BGB § 1598
EGBGB Art 14 Abs 2
EGBGB Art 19
Ghana Evidence Act Sec 32
StAG § 4 Abs 1
Rechtsgebiet
Ausländerrecht
Schlagworte
Abstammung
gewöhnlicher Aufenthalt
Ghana
Scheidung
Staatsangehörigkeit
Vaterschaftsanerkennung
Verteilung
Verteilungsbescheid
Vollstreckungshindernis
Vorspracheverpflichtung
Leitsatz
1. Zu der Frage, ob (nur) die Ausländerbehörde bei Erlass der Vorspracheverpflichtung oder (auch) die die Verteilung veranlassende Behörde zu prüfen hat, ob der Betroffene zu dem nach § 15a AufenthG zu verteilenden Personenkreis gehört.

2. Zu der Frage, ob die erst nach Veranlassung der Verteilung nachgewiesene deutsche Staatsangehörigkeit eines minderjährigen Kindes, mit dem die ausländische Mutter in Haushaltsgemeinschaft lebt, die Vollstreckung des Verteilungsbescheides bezüglich der Mutter hindern würde.

3. Zum (Nicht-)Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch das Kind einer verheirateten Ghanaerin aufgrund der Anerkennung der Vaterschaft nach deutschem Recht durch einen Deutschen.