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12.04.2021 - Die Beschränkungen für Gastronomiebetriebe durch die Corona-Verordnung bleiben bestehen. Die Eilanträge dreier Gastronomiebetriebe gegen die Anordnung der Schließung der Außengastronomie bleiben erfolglos

Datum der Entscheidung
12.04.2021
Aktenzeichen
1 B 123/21
Normen
Coronaverordnung § 4 Abs 2 Nr 8
IfSG § 28 Abs 1 Satz 1
IfSG § 28a Abs 1 Satz 1
Rechtsgebiet
Gesundheit, Hygiene, Lebens- und Arzneimittel (ohne Krankenhausrecht)
Schlagworte
7-Tage-Inzidenzwert
Außengastronomie
Infektionsgeschehen
Leitsatz
Keine vorläufige Außervollzugsetzung der coronabedingten Schließung der Außengastronomie.