Zum Verhältnis zwischen der Verteilung unerlaubt eingereister Ausländer nach § 15a AufenthG und der Verteilung von Asylbegehrenden nach dem AsylG
04.08.2021 - Zum Verhältnis zwischen der Verteilung unerlaubt eingereister Ausländer nach § 15a AufenthG und der Verteilung von Asylbegehrenden nach dem AsylG
Eine Verteilungsentscheidung nach § 15a AufenthG erledigt sich "auf andere Weise" (§ 43 Abs. 1 Satz 1 a.E. VwVfG), wenn der Betroffene später einen Asylantrag stellt und dadurch der Verteilung nach Abschnitt 5 des Asylgesetzes unterliegt.