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16.11.2021 - Abschiebung nach Griechenland

Datum der Entscheidung
16.11.2021
Aktenzeichen
1 LB 371/21
Normen
AsylG § 29 Abs 1 Nr 2
EUGrCh Art 4
RL 2013/32/EU Art 33
Rechtsgebiet
Asylrecht
Schlagworte
anerkannte Schutzberechtigte
Griechenland
unmenschliche Behandlung
Verelendung
Leitsatz
Asylanträge von Personen, denen bereits in Griechenland internationaler Schutz zuerkannt wurde, dürfen derzeit nicht nach § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG als unzulässig abgelehnt werden. Vorbehaltlich besonderer Umstände des Einzelfalls besteht nach aktuellen Erkenntnissen die ernsthafte Gefahr, dass solchen Personen eine Verletzung ihrer Rechte aus Art. 4 GRCh und Art. 3 EMRK droht.