Leitsatz
Die Zahl der anspruchsberechtigten Beamtinnen und Beamten auf Gewährung einer Verwendungszulage kann in Fällen der "Topfwirtschaft" gemäß § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 287 Abs. 2 ZPO geschätzt werden, wenn deren exakte Ermittlung für das Gericht mit Schwierigkeiten verbunden ist, die zu der Bedeutung des streitigen Teils der Forderung in keinem Verhältnis stünden.