Sie sind hier:

29.06.2022 - Personalvertretungsrecht; Erforderlichkeit einer Schulungs- und Bildungsveranstaltung

Datum der Entscheidung
29.06.2022
Aktenzeichen
6 LP 441/21
Normen
BPersVG § 54 Abs 1
BremPersVG § 39 Abs 5
BremPersVG § 70
Rechtsgebiet
Personalvertretungsrecht der Länder
Schlagworte
Erforderlichkeit
Feststellungsantrag
allgemeiner
Feststellungsantrag konkreter
Personalrat
Personalvertretungsrecht
Schulungs- und Bildungsveranstaltung
Spezialschulung
Studium
Leitsatz
Grundkenntnisse über Personalplanung, Personalentwicklung, Arbeitsorganisation, betriebliche Veränderungsprozesse und Führung können für die Personalratsarbeit erforderlich sein.

2. Ein (weiterbildendes) wissenschaftliches Hochschulstudium ist für Personalratsmitglieder in aller Regel keine erforderliche (Spezial-)Schulung.