Leitsatz
1. Orthopädische Erkrankungen unerlaubt eingereister Ausländerinnen und Ausländer (hier: Fußwurzelarthrose) können in Neumünster behandelt werden.
2. Unerlaubt eingereiste Ausländerinnen und Ausländer können gegen eine Verteilung in ein anderes Bundesland in der Regel nicht einwenden, wegen Mobilitätseinschränkungen und fehlender Sprachkenntnisse sei eine erforderliche ärztliche Behandlung für sie nicht ohne die Unterstützung von Angehörigen erreichbar. Denn nach dem AsylbLG besteht im medizinisch notwendigen Umfang Anspruch auf Deckung des Transportbedarfs zu einer ärztlichen Behandlung; jedenfalls in Schleswig-Holstein werden auch die Kosten für einen erforderlichen Dolmetscher oder eine erforderliche Dolmetscherin übernommen.