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22.03.2023 - Verteilung unerlaubt eingereister Ausländer vor der Entscheidung über einen Aufenthaltstitel oder eine Duldung; Beweislast

Datum der Entscheidung
22.03.2023
Aktenzeichen
2 LA 10/23
Normen
AufenthG § 15a
AufenthG § 15a Abs 1 S 1
AufenthG § 60a
AufenthG § 82 Abs 1
VwGO § 108 Abs 1 S 1
Rechtsgebiet
Ausländerrecht
Schlagworte
Aufenthaltstitel
Beweislast
Beweiswürdigung
Duldung
unerlaubte Einreise
Verteilung
Leitsatz
1. Hält die Ausländerbehörde einem Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels oder einer Duldung entgegen, dass die betroffene Person zuvor nach § 15a AufenthG zu verteilen sei, trägt die Behörde die materielle Beweislast für das Vorliegen der in § 15a Abs. 1 Satz 1 AufenthG genannten Voraussetzungen. Dies gilt auch für die unerlaubte Einreise.

2. Beweisschwierigkeiten bei der Feststellung der unerlaubten Einreise und Verletzungen der Mitwirkungspflicht der Betroffenen bei der Sachverhaltsaufklärung ist im Rahmen der Beweiswürdigung Rechnung zu tragen.