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17.06.2024 - Beschwerdeverfahren (erfolglos); Mindestabstandsgebot zu Schulen

Datum der Entscheidung
17.06.2024
Aktenzeichen
1 B 60/24
Normen
BremSpielhG § 2 Abs 2 Nr 5
Rechtsgebiet
Lotterierecht
Schlagworte
Mindestabstandsgebot zu Schulen
Leitsatz
1. Das in § 2 Abs. 2 Nr. 5 BremSpielhG geregelte Mindestabstandsgebot zu Schulen ist auch unter Berücksichtigung der Einführung des zentralen, spielformübergreifenden Sperrsystems OASIS verfassungskonform (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 14.11.2023 - 1 B 229/23). Das Sperrsystem OASIS ist lediglich als ein weiterer Baustein zur Bekämpfung der Spielsucht anzusehen, der die Erforderlichkeit anderer landesrechtlicher Regulierungen nicht entfallen lässt.

2. Zu den formellen Anforderungen des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO an die Vollziehungsanordnung in Fällen, in denen das öffentliche Interesse an einer sofortigen Vollziehung nach der Art des Verwaltungsaktes typischerweise zu erwarten ist.