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29.11.2024 - Verhältnis zwischen ausländerrechtlicher Wohnsitzauflage und strafgerichtlicher Weisung zur Wohnsitznahme

Datum der Entscheidung
29.11.2024
Aktenzeichen
2 PA 310/24
Normen
AufenthG § 51 Abs 6
AufenthG § 60a
AufenthG § 61 Abs 1d
StGB § 56c
StGB § 56e
VwVfG § 3 Abs 1 Nr 3a
Rechtsgebiet
Ausländerrecht
Schlagworte
Ausländer
Ausländerbehörde
Bewährung
Gewöhnlicher Aufenthalt
örtliche Zuständigkeit
Weisung
Wohnsitzauflage
Leitsatz
1. Weisungen nach § 56c StGB können einem ausländischen Verurteilten nur zu einem Verhalten erteilt werden, das ihm ausländerrechtlich erlaubt ist.

2. Die Weisung nach § 56c StGB, an einem bestimmten Ort zu wohnen, führt nicht automatisch zum Wegfall einer kollidierenden ausländerrechtlichen Wohnsitzauflage.

3. Die Weisung ist von der Ausländerbehörde des Ortes, für den die Wohnsitzauflage besteht, aber gebührend bei ihrer Entscheidung zu berücksichtigen, ob sie die Wohnsitzauflage ändert, um dem Ausländer die Erfüllung der Weisung zu ermöglichen.