08.11.2017 - Abfallentsorgung eines Grundstücks in Bremerhaven
Datum der Entscheidung
08.11.2017
Aktenzeichen
1 B 198/17
Normen
Ortsgesetz über die Entsorgung von Abfällen in der Stadt Bremerhaven § 18 Abs 2
Ortsgesetz über die Entsorgung von Abfällen in der Stadt Bremerhaven § 18 Abs 5
Zur Rechtmäßigkeit einer entsorgungsrechtlichen Anordnung, zukünftig die Abfallbehältnisse zur Abholung an einem Ort bereitzustellen, der von den Sammelfahrzeugen erreicht werden kann, ohne rückwärtsfahren zu müssen.