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09.01.2013 - Änderungsplanung für das Gewerbegebiet "Funkschneise" kann fortgeführt werden

Datum der Entscheidung
09.01.2013
Aktenzeichen
1 B 258/12
Normen
4. BImSchV
BauGB § 14 Abs 1
BauGB § 16 Abs 2
BauNVO § 1 Abs 4
BauNVO § 1 Abs 9
BauNVO § 15 Abs 3
BauNVO § 8
BImSchG § 13
Rechtsgebiet
Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht
Schlagworte
Gewerbegebiet
Verändergungssperre
Verhinderungsplanung
Leitsatz
Der Gemeinde ist es nicht verwehrt, eine Änderungsplanung, die auf eine Einschränkung der gewerblichen Nutzung in einem Gewerbegebiet abzielt, mit einer Veränderungssperre abzusichern.