Leitsatz
1. Bei der luftsicherheitsrechtlichen Zuverlässigkeitsüberprüfung führen bereits geringe Zweifel zum Ausschluss der Zuverlässigkeit.
2. Der Erwerb vermeintlich legaler psychoaktiver Substanzen (hier eines synthetischen Cannabinoids) durch den Mitarbeiter eines Sicherheitsunternehmens kann Zweifel an dessen Zuverlässigkeit begründen.