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12.02.2018 - Anfechtung Prüfungsentscheidung der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an öffentlichen Schulen

Datum der Entscheidung
12.02.2018
Aktenzeichen
2 PA 293/16
Normen
GG Art 12
GG Art 3
ZPO § 114 Abs 1
Rechtsgebiet
Recht der Lehramtsprüfungen
Schlagworte
Kolloquium
Lehramt
mündliche Prüfung
Prozesskostenhilfe
Prüfungsdauer
Rügeobliegenheit
Verfahrensrechte
Leitsatz
Die Frage, ob die Rügeobliegenheit des Prüflings in Fallkonstellationen entfällt, in denen die mit der Rügeobliegenheit verfolgten Zwecke nicht (mehr) erreicht werden können, ist eine schwierige, bislang weitgehend ungeklärte Rechtsfrage, die im Nebenverfahren der Bewilligung von Prozesskostenhilfe nicht abschließend beantwortet werden kann.

Gleiches gilt für die Frage, ob den Prüfling eine Obliegenheit zur unverzüglichen Rüge auch hinsichtlich der Verletzung solcher Verfahrensrechte trifft, auf die er nicht wirksam verzichten könnte.