Datum der Entscheidung
23.01.2018
Normen
BremVerfSchG § 1
BremVerfSchG § 3
BremVerfSchG § 4
BVerfSchG § 5
ZPO § 926
Rechtsgebiet
Polizei-, Ordnungs- und Wohnrecht
Schlagworte
gewaltorientiert
Gewaltorientierung
linksextrem
Linksextremismus
Verfassungsschutzbericht
Leitsatz
1. In einem Verfassungsschutzbericht müssen die dort verbreiteten Werturteile nachvollziehbar und in einer für die Öffentlichkeit verständlichen Weise erläutert werden. Im Streitfall müssen sie zudem belegbar sein. Dies bedeutet aber nicht, dass tatsächliche Anhaltspunkte oder Auswertungsergebnisse schon im Bericht selbst genannt werden müssten.
2. Zur Bedeutung des Begriffs der "Gewaltorientierung" im verfassungsschutzrechtlichen Kontext.