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Angestellter eines beliehenen Unternehmens als ehrenamtlicher Richter in der Verwaltungsgerichtsbarkeit
04.11.2024 - Angestellter eines beliehenen Unternehmens als ehrenamtlicher Richter in der Verwaltungsgerichtsbarkeit
Datum der Entscheidung
04.11.2024
Aktenzeichen
2 F 269/24
Normen
GG Art 137 Abs 1
VwGO § 22 Nr 3
VwGO § 24 Abs 1 Nr 1
Rechtsgebiet
Sonstiges
Schlagworte
beliehenes Unternehmen
ehrenamtlicher Richter
öffentlicher Dienst
Titel der Entscheidung
Angestellter eines beliehenen Unternehmens als ehrenamtlicher Richter in der Verwaltungsgerichtsbarkeit (pdf, 126.6 KB)
Leitsatz
Die Tätigkeit bei privatrechtlich organisierten Unternehmen fällt nicht in den Anwendungsbereich von § 22 Nr. 3 VwGO, selbst wenn die öffentliche Hand an dem Unternehmen mehrheitlich beteiligt und es mit hoheitlichen Aufgaben beliehen ist.
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