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31.08.2018 - Aufenthalt/Duldung

Datum der Entscheidung
31.08.2018
Aktenzeichen
1 B 199/18
Normen
AufenthG § 15a
AufenthG § 60a Abs 2
Rechtsgebiet
Ausländerrecht
Schlagworte
Duldung
verfahrensbezogene Duldung
Verteilung
Titel der Entscheidung
Leitsatz
Die Erteilung einer Verfahrensduldung kommt ausnahmsweise vor Durchführung des Verteilungsverfahrens nach § 15a AufenthG in Betracht, wenn noch streitig ist, ob der Ausländer überhaupt dem Verteilungsverfahren unterfällt. Dies wäre dann nicht der Fall, wenn der Ausländer minderjährig ist.