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Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen für in Deutschland aufgewachsene Ausländerin
05.07.2011 - Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen für in Deutschland aufgewachsene Ausländerin
Datum der Entscheidung
05.07.2011
Aktenzeichen
1 A 184/10
Normen
EMRK Art 8
AufenthG § 25 Abs 5
Rechtsgebiet
Ausländerrecht
Schlagworte
Aufenthaltserlaubnis
humanitäre Gründe
Verwurzelung
Titel der Entscheidung
Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen für in Deutschland aufgewachsene Ausländerin (pdf, 73 KB)
Leitsatz
Zu den Voraussetzungen der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen nach § 25 Abs. 5 AufenthG wegen eines durch Art. 8 EMRK (Recht auf Achtung des Privatlebens) begründeten Ausreisehindernisses.
Sicht auf das Gebäude Am Wall 198 ·
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