Leitsatz
Für die Frage, ob der Lebensunterhalt eines mit einer deutschen Staatsangehörigen verheirateten Ausländers gesichert ist, sind Leistungen nach dem BAföG an die deutsche Ehefrau als Haushaltseinkommen zu berücksichtigen, wenn sie auch ohne die eheliche Lebensgemeinschaft beansprucht werden könnten.