Leitsatz
1. Zum Maßstab bei Anträgen auf Abänderung einer Entscheidung im einstweiligen Rechtsschutz nach § 80 Abs. 7 VwGO.
2. Zum Abhängigkeitsverhältnis zwischen drittstaatsangehörigem Vater und deutscher Tochter, das für ein Aufenthaltsrecht aus Art. 20 AEUV erforderlich ist, sowie zur Rechtfertigung von Eingriffen in ein solches Aufenthaltsrecht aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (hier: Heroinhandel).
3. Neue ärztliche Atteste als "veränderte Umstände" i.S.d. § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO.