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Aufnahme in die 5. Jahrgangsstufe bestimmter Oberschulen/Gymnasien
12.09.2022 - Aufnahme in die 5. Jahrgangsstufe bestimmter Oberschulen/Gymnasien
Datum der Entscheidung
12.09.2022
Aktenzeichen
1 B 214/22
Normen
BremLV § 27
VwGO § 146 Abs 4 S 3
Rechtsgebiet
Schulrecht
Schlagworte
Beschwerde
Darlegungsanforderungen Beschwerde
Kapazität
Schulrecht
Titel der Entscheidung
Aufnahme in die 5. Jahrgangsstufe bestimmter Oberschulen/Gymnasien (pdf, 118.8 KB)
Leitsatz
Zur Darlegungslast im Beschwerdeverfahren nach § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO.
Außenansicht ehemaliges Polizeihaus ·
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