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15.01.2018 - Aufstellung von 2 Sperrpfosten

Datum der Entscheidung
15.01.2018
Aktenzeichen
1 LA 265/16
Normen
BauGB § 123
BremBGG § 12
BremLStrG § 10
BremLStrG § 18
StVO § 43
StVO § 45
Rechtsgebiet
Straßen- und Wegerecht
Schlagworte
Anliegergebrauch
Barrierefreiheit
Drittschutz
Poller
Sondernutzung
Sperrpfosten
Straßenbaulast
verkehrsberuhigter Bereich
Verkehrseinrichtungen
Leitsatz
Der Eigentümer eines in einem verkehrsberuhigten Bereichs liegenden Grundstücks kann von der Straßenbau- bzw. Straßenverkehrsbehörde nicht verlangen, vor seinem Grundstück Poller aufzustellen, um ein verbotswidriges Parken zu verhindern. Die Entscheidung der Behörde, ihm die Aufstellung solcher Poller auf eigene Kosten nicht zu erlauben, ist nicht zu beanstanden.