Sie sind hier:
  • Ausgeschlossenes Fraktionsmitglied darf weiter an Fraktionssitzungen teilnehmen

14.08.2012 - Ausgeschlossenes Fraktionsmitglied darf weiter an Fraktionssitzungen teilnehmen

Datum der Entscheidung
14.08.2012
Aktenzeichen
1 B 98/12
Normen
GeschO der CDU-Fraktion § 8 Abs 3
Rechtsgebiet
Kommunalrecht
Schlagworte
Anhörung
Fraktionsausschluss
Unzumutbarkeit
Leitsatz
Zu den Voraussetzungen für den Fraktionsausschluss eines Mitgliedes der Stadtverordnetenversammlung.