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Befreiung vom Schwimmunterricht aus religiösen Gründen
13.06.2012 - Befreiung vom Schwimmunterricht aus religiösen Gründen
Datum der Entscheidung
13.06.2012
Aktenzeichen
1 B 99/12
Normen
GG Art 4 Abs 1
GG Art 4 Abs 2
GG Art 6 Abs 2
BremSchulG § 55 Abs 8
Rechtsgebiet
Schulrecht
Schlagworte
Schwimmunterricht
Grundschule
muslimische Schülerin
Titel der Entscheidung
Befreiung vom Schwimmunterricht aus religiösen Gründen (pdf, 73 KB)
Leitsatz
Mädchen muslimischen Glaubens haben im Grundschulalter grundsätzlich noch keinen Anspruch auf Befreiung vom koedukativen Schwimmunterricht.
Sicht auf das Gebäude Am Wall 198 ·
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