Die Beschränkungen für Gastronomiebetriebe durch die Corona-Verordnung bleiben bestehen. Die Eilanträge dreier Gastronomiebetriebe gegen die Anordnung der Schließung der Außengastronomie bleiben erfolglos
12.04.2021 - Die Beschränkungen für Gastronomiebetriebe durch die Corona-Verordnung bleiben bestehen. Die Eilanträge dreier Gastronomiebetriebe gegen die Anordnung der Schließung der Außengastronomie bleiben erfolglos