Leitsatz
Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen wegen des bevorstehenden Abschlusses einer Schul- oder Berufsausbildung ein dringender persönlicher Grund i. S. v. § 25 Abs. 4 Satz 1 AufenthG angenommen werden kann (im Anschluss an OVG Bremen, Beschluss vom 14.07.2005 - 1 B 176/05).